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Vermarktung der Eichenstraße 1 ist gestartet © WSE

Wien Holding News

Di, 4. Sep 2018 WSE

Verwertung Eichenstraße 1 gestartet

Die Entwicklung der Eichenstraße 1 entlang der Schnellbahn-Hauptstrecke liegt in den Händen der Eichenstraße 1 Entwicklung GmbH, die zur WSE – einem Unternehmen der Wien Holding – gehört. Ziel ist es, mit den frei gewordenen Flächen auf der gegenüberliegenden Seite der Eichenstraße einen städtebaulichen Akzent am Gürtel zu setzen.

Das Areal zwischen Wolfganggasse, Marx-Meidlinger Straße, Margaretengürtel und Eichenstraße, bzw. südlich davon Richtung Südbahn, wird für den Betrieb der Badner Bahn nicht mehr benötigt. Zukünftig wird auf diesen Flächen neuer Raum für Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und anderes mehr geschaffen.

Kooperatives Planungsverfahren
Gemeinsam mit der MA 21 und weiteren PartnerInnen hat die Projektgesellschaft ein kooperatives Planungsverfahren für das gesamte frei gewordene Areal durchgeführt und in Kooperation mit den Architekturbüros königlarch architekten, M & S Architekten sowie Architekten Tillner & Willinger die stadtplanerischen Grundlagen für die Flächenwidmung geschaffen. Die Bevölkerung wurde in das Verfahren eingeladen, zusätzlich fanden Begehungen und Infoveranstaltungen für Interessierte statt. Die Anregungen der BürgerInnen sowie die stadtplanerischen Rahmenbedingungen bilden die Basis für den städtebaulichen Entwurf und die neue Widmung.

Auf dieser Grundlage wurde mit 24. Mai 2018 im Wiener Gemeinderat die neue Flächenwidmung beschlossen und unter der Plandokument-Nummer 8144 ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan festgesetzt.

Folgende Parameter wurden im neuen Plandokument definiert:

  • Gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel, Strukturgebiet
  • Wohnen ab 16 Meter über dem anschließenden Gelände zulässig
     

Nunmehr wird im Rahmen eines mehrstufigen, strukturierten Verkaufsverfahrens die Liegenschaft mit einer Grundfläche von 14.617 Quadratmeter durch die WSE einer Verwertung zugeführt. Im Verkaufsverfahren sind für die künftige Eigentümerin bzw. den künftigen Eigentümer umzusetzende qualitätssichernde Maßnahmen festgeschrieben, wie zum Beispiel die Verpflichtung zu einem Architekturwettbewerb.

Details zum Verwertungsverfahren finden Sie hier.



Weitere Informationen:
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