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Mo, 23. Jun 2008

Ein neues Qualitätssiegel für Wiener Volksschulen

Am 23. Juni wurde erstmals das Wiener Begabungssiegel für Volksschulen verliehen. "Mit dem Wiener Begabungssiegel für unsere Volksschulen, gelingt es, die Qualität der schulischen Begabungsförderung deutlich zu verbessern. Für die Eltern gibt es durch das Siegel ab sofort die Gewissheit, dass 'wo Begabungsförderung draufsteht, auch Begabungsförderung drinnen ist'", stellte Wiens Amtsführende Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl im Rahmen der Verleihung fest.

Das Siegel soll ein sichtbares Zeichen für das besondere Eingehen auf individuelle Begabungen im Rahmen des schulischen Alltags darstellen. Dabei reicht es aber nicht aus, ein wenig Begabungsförderung zu betreiben. Nur Schulen, die alle strengen Auflagen nachweislich erfüllen, kann das Siegel verliehen werden. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird das Begabungssiegel auch nicht unbegrenzt, sondern temporär auf maximal 3 Jahre vom Kompetenzzentrum für Begabungsförderung verliehen.
 
Folgende Schulen konnten im vergangenen Jahr die Auflagen erfüllen und bekamen das Begabungssiegel verliehen:

PVS 1, Judenplatz 6
VS 4, Sankt-Elisabeth-Platz 8
VS 8, Pfeilgasse 42b
PVS 8, Maria Treu, Piaristengasse 43
PVS 10, Neulandschule, Ludwig-von-Höhnelgasse 17-19
VS 12, Karl-Löwe-Gasse 20
VS 12, Rothenburgstraße 1
PVS 23, St. Ursula, Franz-Asenbauer-Gasse 49

Die Auflagen zum Begabungssiegel
 
Voraussetzungen für den Erwerb des Begabungssiegel für Volksschulen sind:
 
  • ein schulumfassendes Förderkonzept und Schulentwicklung:Bekenntnis zur Begabungsförderung inner- und außerhalb der Unterrichtszeit, Verankerung im Schulprofil, Bekenntnis zu Teamwork und interdisziplinärer Zusammenarbeit.
  • ein vielfältiges Förderangebot: Förderangebote müssen sich an ALLE Kinder richten und verschiedene Begabungen, Interessen und Bedürfnisse erfassen, individualisierte Förderung in homogenen
    wie heterogenen Kleingruppen.
  • ein schulpartnerschaftliches Miteinander: Erziehungsberechtigte sind verstärkt einzubeziehen, permanente Information über die
    Begabungsförderungsmaßnahmen.
  • eine "fähigkeitsorientierte Leistungsbeschreibung": Alternative Formen der Leistungsbeurteilung sind anzuwenden, bei gesetzlicher Pflicht zur Notenbeurteilung hat eine alternative
    Leistungsbeurteilung dennoch der Ziffernbeurteilung beigefügt zu werden.
  • eine qualifizierte LehrerInnenschaft: Mindestens 25 Prozent der LehrerInnen einer Schule müssen über eine entsprechende Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Bereich der Begabungsförderung verfügen.
  • schulinterne Beratung: Beratung von LehrerkollegInnen, SchülerInnen und Eltern, enge Kooperation mit externen Stellen (z.B. Schulpsychologischer Dienst).
  • eine detaillierte Dokumentation: Dokumentierung der durchgeführten schulspezifischen Fördermaßnahmen - schulintern sowie extern durch Jahresberichte an den Stadtschulrat, Jahrbücher etc.
  • eine interne wie externe Evaluation und Feedback: Qualitätsüberprüfung durch schulinterne Rückmeldeverfahren, Interviews, Fragebögen sowie durch die mindestens dreijährlich externe Evaluation durch den Stadtschulrat für Wien.
     
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